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Risikostufen der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung unterteilt KI-Systeme in vier Risikostufen: inakzeptables Risiko (verboten), hohes Risiko (streng reguliert), begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) und minimales Risiko (unreguliert). Hochrisikosysteme erfordern Konformitätsbewertungen, während manipulative oder überwachende Systeme ab 2025 verboten sind.

Warum relevant?

Unternehmen müssen KI-Anwendungen nach Risikostufen klassifizieren, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Compliance-Risiken zu minimieren.

Metadaten

HerausgeberBundesnetzagentur
RechtsstatusNicht-offizielle Übersicht
DokumenttypQuelle
JurisdiktionDE
ThemenVerbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, Governance, Deutschland
RollenAnbieter, Betreiber
Gefunden2026-05-23T09:49:59Z
Zuletzt geprüft2026-05-23T20:32:37Z
Linkstatusok