Gesetz

EU-KI-Recht: Änderungen von Anhang III gemäß Artikel 7

Artikel 7 des EU-KI-Rechts ermöglicht der Europäischen Kommission, Anhang III durch hinzufügen, entfernen oder ändern von Anwendungsfällen für hochriskante KI-Systeme zu aktualisieren. Dies erfolgt unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, die in der Verordnung festgelegt sind.

Warum relevant?

Unternehmen müssen sich an die Anforderungen für hochriskante KI-Systeme halten. Änderungen in Anhang III können den Anwendungsbereich erweitern oder reduzieren.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Governance
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:40:05Z
Zuletzt geprüft2026-05-23T20:34:20Z
Linkstatusok