Gesetz

AI Act: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme

Artikel 6 des EU-KI-Akte definiert Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochriskant. Ein System gilt als hochriskant, wenn es als Sicherheitskomponente dient oder in Anhang III aufgelistet ist, es sei denn, es erfüllt Ausnahmen gemäß Absatz 3. Die Kommission wird bis 2026 Leitlinien zur praktischen Umsetzung veröffentlichen.

Warum relevant?

Unternehmen müssen KI-Systeme korrekt klassifizieren, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Standards, Governance, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:39:54Z
Zuletzt geprüft2026-05-23T20:34:22Z
Linkstatusok